"Der Deutsche Evangelische Küsterbund schließt die Berufsverbände und berufsständischen Organisationen der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Wahrnehmung gemeinsamer Anliegen zusammen.
Die Mitarbeitenden, die den Beruf des Kirchenvogts, des Kirchners, des Kirchendieners, des Küsters, des Mesners versehen, üben ein kirchliches Amt aus, das biblisch begründet ist. Durch ihre Dienste unterstützen sie die Verkündigung des Evangeliums im Gottesdienst, tragen maßgeblich zum guten Gelingen von Amtshandlungen und anderen Veranstaltungen ihrer Kirchengemeinde bei und sind besorgt um Pflege und Erhaltung des kirchlichen Eigentums.
Das Verständnis für dieses Amt wach zu halten, es zu erhalten und zu stärken ist bestimmend für die Arbeit des Deutschen Evangelischen Küsterbundes."
(Präambel der Satzung des DEK)